Sind Sie bereit für 100% Bio?

Am 1. Januar 2022 tritt die neue EU-Bio-Verordnung in Kraft. Diese Änderung der Bio-Gesetzgebung beeinflusst die Bio-Produktion Ihres Betriebes sowie die Produktion unserer Bio-Futtermittel. Daraus ergeben sich zweifellos Fragen. Was genau verändert sich für Ihren Betrieb? Wie sieht die neue Futterzusammensetzung aus? Wie werden die Futterqualität und die Tierleistungen gewährleistet? Und welche Folgen hat dies auf das wirtschaftliche Ergebnis?

Wissen
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Was sind die wichtigsten Änderungen bei den Futtermitteln?

Ab 1. Januar 2022:

  1. müssen die Futtermittel für bestimmte Tiergruppen 100% Bio sein und wird der erlaubte Anteil an Rohstoffen nicht biologischen Ursprungs (war 5%) weiter eingeschränkt.
  2. müssen mindestens 30% der Futtermittel aus der Region stammen – bisher 20%.
  3. dürfen maximal 25% der Ration – bisher 30% – aus Umstellrohstoffen bestehen (außer wenn sie ausschließlich aus dem eigenen Betrieb stammen).


Mehr Informationen

*Achtung: Die Änderungen beziehen sich hauptsächlich auf den Schweine- und Geflügelsektor. Es handelt sich um eine Auslegung der Änderungen, die spezifisch für bestimmte Tiergruppen gelten. Fragen Sie Ihren Spezialisten.

Unsere Empfehlung: Erstellen Sie einen individuellen Plan für Ihren Betrieb

Unsere Bio-Spezialisten der Sektoren sind sehr gut über die neue Bio-Verordnung informiert. Sie können Ihnen erklären, was die neue Gesetzgebung für Ihren Betrieb bedeutet. Statt einer allgemeinen Empfehlung bieten wir Ihnen eine individuelle Lösung in Form eines individuellen Betriebsplans, in dem wir nicht nur die Futterstrategie, sondern auch die Ergebnisse und Kosten darstellen.

Haben Sie Fragen zur Unterbringung? Oder zweifeln Sie über eine Investition? Auch mit Fragen über die allgemeine Betriebsführung können Sie sich an unsere Spezialisten wenden. Gemeinsam bereiten wir uns auf 100 % Bio vor und bieten Ihnen das Rüstzeug, um informierte Entscheidungen für die Zukunft zu treffen.




Haftungsausschluss: Dieser Artikel wurde auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Abfassung bekannten Informationen verfasst. Wir gehen davon aus, dass sich diese nicht mehr ändern. Die jüngsten Diskussionen könnten jedoch zu Veränderungen führen. Informieren Sie daher hinsichtlich der Aktualität der Gesetzes- und Rechtsvorschriften bei den offiziellen Stellen.

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Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Spezialisten

Möchten Sie einen Termin vereinbaren, um sich über einen optimalen Betriebsplan für Ihre Situation zu unterhalten? Ihr Spezialist erläutert Ihnen dies gern bei Ihnen am Küchentisch. Für allgemeine Fragen über die neue Bio-Gesetzgebung können Sie sich auch an unseren Kundendienst wenden. Reudink steht Ihnen jederzeit zur Verfügung!